Seit dem 01. August 2017 gilt die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Darin wird die gesetzlich vorgeschriebene Größe der Gärsaftbehälter unter Einbeziehung der anteiligen Niederschlagsmenge der größten Silokammer zuzüglich der Rangierplatte definiert. Dadurch steigen die benötigten Lagerkapazitäten der Gärsaftbehälter drastisch. Eine Nachrüstung der bestehenden Lagerbehälter ist somit erforderlich. Böck bietet Gärsaftbehälter von 35 – 300 m³ aus glasfaserverstärkten Kunststoff (GFK) an, der eine entsprechende Zulassung durch das DIBt besitzt und somit die Anforderungen gemäß AwSV erfüllt. Damit entfällt die wasserrechtliche Eignungsfeststellung nach§ 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Böck Gärsaftbehälter sind mit einer Leckage-Überwachung und einer mechanischen Füllstandsanzeige ausgestattet. Es fallen keine aufwendigen Erdarbeiten an. Der bisherige Gärsaftbehälter dient als Zwischenspeicher. Der Gärsaftbehälter wird schlüsselfertig durch eine Fachfirma komplett an einem Tag geliefert und montiert. Eine TÜV-Abnahme gehört zum Leistungsumfang.